Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitnehmerüberlassung
STS Personalservice GmbH
Sonneberger Straße 18
28329 Bremen
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Arbeitnehmerüberlassung durch die STS Personalservice GmbH gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Sie gelten ergänzend zu dem jeweils zwischen STS Personalservice GmbH und dem Kunden geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit STS Personalservice GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz
Die Überlassung von Arbeitnehmern erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Der jeweilige Mitarbeiter wird vor Beginn des Einsatzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen konkretisiert.
Der Kunde setzt den überlassenen Mitarbeiter ausschließlich für die vereinbarte Tätigkeit, am vereinbarten Einsatzort und im vereinbarten zeitlichen Umfang ein.
Eine wesentliche Änderung der Tätigkeit, des Einsatzortes, der Arbeitszeit oder der sonstigen Einsatzbedingungen ist STS Personalservice GmbH vorab mitzuteilen und bedarf der Abstimmung mit STS Personalservice GmbH.
Eine Weiterüberlassung oder Überlassung des Mitarbeiters durch den Kunden an einen Dritten ist nicht gestattet.
3. Informationspflichten des Kunden
Der Kunde stellt STS Personalservice GmbH vor Beginn des Einsatzes alle für die rechtmäßige Arbeitnehmerüberlassung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere:
- die vorgesehene Tätigkeit,
- die hierfür erforderlichen beruflichen Qualifikationen,
- der konkrete Einsatzort,
- die vorgesehenen Arbeitszeiten,
- erforderliche Schicht-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit,
- besondere Gefahren oder Anforderungen des Arbeitsplatzes,
- notwendige persönliche Schutzausrüstung oder arbeitsmedizinische Voraussetzungen,
- die für vergleichbare Arbeitnehmer des Kunden geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich der Vergütung, soweit diese Angaben gesetzlich erforderlich sind,
- Informationen über einschlägige Branchen- oder Tarifregelungen, soweit sie für den Einsatz relevant sind.
Änderungen dieser Angaben während eines laufenden Einsatzes teilt der Kunde STS Personalservice GmbH unverzüglich mit.
Soweit STS aufgrund schuldhaft unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Kunden zusätzliche gesetzliche Vergütungs-, Beitrags- oder sonstige Zahlungspflichten entstehen, soll geregelt werden, in welchem Umfang der Kunde STS den daraus entstehenden Schaden ersetzt.
4. Frühere Einsätze und Überlassungshöchstdauer
Der Kunde informiert STS Personalservice GmbH vor Beginn eines Einsatzes darüber, ob und in welchem Zeitraum der vorgesehene Mitarbeiter bereits zuvor bei ihm eingesetzt worden ist.
Dies gilt auch für vorherige Einsätze des Mitarbeiters über andere Personaldienstleister, soweit diese für die Berechnung gesetzlicher Überlassungszeiten von Bedeutung sein können.
Änderungen oder nachträglich bekannt werdende frühere Einsatzzeiten sind STS Personalservice GmbH unverzüglich mitzuteilen.
5. Arbeitsschutz und Einsatzbedingungen
Der Kunde gewährleistet am Einsatzort die Einhaltung der für seinen Betrieb und Arbeitsplatz geltenden Vorschriften über Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Der Kunde weist den Mitarbeiter vor Aufnahme seiner Tätigkeit in die am Einsatzort bestehenden Gefahren, Sicherheitsvorschriften und erforderlichen Schutzmaßnahmen ein.
Er informiert STS Personalservice GmbH unverzüglich über Änderungen der Arbeitsbedingungen oder über besondere Gefährdungen, die für den Einsatz des Mitarbeiters relevant sind.
Arbeitsunfälle des überlassenen Mitarbeiters sind STS Personalservice GmbH unverzüglich mitzuteilen.
6. Arbeitskampf
Der Kunde informiert STS Personalservice GmbH unverzüglich über einen bevorstehenden oder bereits begonnenen Arbeitskampf, soweit der Einsatzbetrieb oder der Arbeitsplatz des überlassenen Mitarbeiters davon betroffen ist.
Der Einsatz des Mitarbeiters erfolgt in diesen Fällen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
7. Arbeitszeit und Tätigkeitsnachweise
Grundlage der Abrechnung sind die tatsächlich geleisteten und vom Kunden bestätigten Arbeitszeiten.
Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitszeiten, Mehrarbeit sowie gegebenenfalls Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit vollständig und zutreffend zu dokumentieren beziehungsweise freizugeben.
Die vereinbarten gesetzlichen und betrieblichen Arbeitszeitregelungen sind einzuhalten.
Die Einzelheiten der Vergütung sowie Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit ergeben sich aus dem jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beziehungsweise der jeweiligen Auftragsbestätigung.
8. Beendigung oder Abbestellung eines Einsatzes durch den Kunden
Die Beendigung des Einsatzes eines überlassenen Mitarbeiters durch den Kunden beendet nicht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und STS Personalservice GmbH.
Der Kunde kann einen Einsatz unter Einhaltung der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten Abmelde- beziehungsweise Beendigungsfrist beenden.
Hier sollte eine konkrete Abmeldefrist vereinbart werden, beispielsweise nach Dauer des Einsatzes gestaffelt.
Bei einer kurzfristigeren Abbestellung bleibt die vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf der vereinbarten Abmeldefrist geschuldet, soweit dies rechtlich wirksam vereinbart werden kann.
9. Ausfall und Ersatz von Mitarbeitern
Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung eines Mitarbeiters informiert STS Personalservice GmbH den Kunden, sobald dies möglich ist.
STS Personalservice GmbH bemüht sich im Rahmen der vorhandenen personellen Möglichkeiten um geeigneten Ersatz.
Ein Anspruch des Kunden auf die Überlassung einer bestimmten Person oder auf die jederzeitige Stellung eines Ersatzmitarbeiters besteht nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beziehungsweise der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungsziel:
Zahlungsziel ist 7 Tage nach Rechnungserstellung.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
STS Personalservice GmbH behält sich bei erheblichen Zahlungsrückständen vor, weitere Überlassungen nach vorheriger Ankündigung auszusetzen, soweit dies rechtlich und vertraglich zulässig ist.
11. Übernahme eines Mitarbeiters durch den Kunden
Der Kunde ist nicht daran gehindert, mit einem von STS Personalservice GmbH überlassenen Mitarbeiter ein eigenes Arbeitsverhältnis einzugehen.
Soweit die Einstellung nach einer vorangegangenen Arbeitnehmerüberlassung oder aufgrund der durch STS Personalservice GmbH hergestellten Verbindung erfolgt, kann eine angemessene Vermittlungsvergütung vereinbart werden.
Für die Vermittlungsvergütung sollte eine transparente und angemessene Staffel abhängig von der bisherigen Einsatzdauer vereinbart werden.
Die genaue Höhe und Berechnung ergeben sich aus dem jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beziehungsweise einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
12. Auswahl der Mitarbeiter
STS Personalservice GmbH wählt die überlassenen Mitarbeiter anhand der vom Kunden mitgeteilten Anforderungen und der vorhandenen Informationen über Qualifikation und Berufserfahrung aus.
Der Kunde prüft vor und während des Einsatzes, ob der Mitarbeiter für die konkret übertragenen Tätigkeiten und die besonderen betrieblichen Anforderungen geeignet eingesetzt werden kann.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist kein Werkvertrag. STS Personalservice GmbH schuldet daher keinen bestimmten Arbeitserfolg des überlassenen Mitarbeiters.
Haftungsumfang von STS bei Auswahlverschulden, Pflichtverletzungen und Schäden während des Einsatzes gesondert und AGB-fest formulieren.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist verarbeitet und übermittelt.
14. Rangfolge der Vereinbarungen
Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem individuell vereinbarten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gehen die individuellen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages vor.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
